… erst einmal muss ich mir die Tränen von der Wange wischen *lach*

Nachdem wir wie gewohnt die Käseglocke in die Spülmaschine gesteckt haben, kam sie total gebogen wieder raus. Im ersten Moment fand ich das noch sehr amüsant, im zweiten Moment habe ich mich maßlos geärgert! Vor allem sind die Küchenutensilien nicht preiswert und die Käseglocke war natürlich schon EWIG vom Umtauschrecht ausgeschlossen – mal abgesehen davon, dass sich der Kassenzettel bereits schon auf der Mülldeponie befindet. Den großen Hersteller mit einer Kaffeebohne im Logo habe ich per Email angeschrieben und meinem ärger Luft gemacht. Überraschenderweise kam am nächsten Tag eine Antwort mit folgendem Textauszug:

vielen Dank für Ihre ehrliche und kritische Rückmeldung.
Bitte entschuldigen Sie, dass die von Ihnen erworbene Käseglocke nicht unseren hohen qualitativen Anforderungen entspricht.

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen und Ihr Vertrauen in *** hat bei uns oberste Priorität. Dennoch kann es trotz sorgfältiger Qualitätsprüfungen leider dazu kommen, dass ein Artikel einen Fehler aufweist. Wir haben daher bei Fragen zum Umtausch und zur Reklamationsabwicklung Serviceregelungen festgelegt, die Sie unter www***** einsehen können.

Für Ihren Artikel übernehmen wir ab dem Kaufdatum eine zweijährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit zahlen wir Ihnen bei einem Fehler den Kaufpreis zurück oder tauschen den Artikel, sofern er vorrätig ist. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Kassenbons erforderlich ist, um unser uneingeschränktes Rückgaberecht problemlos nutzen zu können.“

Wie gesagt, der Kassenzettel ist nicht mehr vorhanden und die zwei Jahre Garantie sind auch schon lange aufgebraucht! Selbstverständlich habe ich der Sachbearbeiterin noch einmal geschrieben und auf fehlenden Kassenzettel und Garantieablauf hingewiesen. Bin mal gespannt ob es was bringt – glaube es ja nicht!